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Was bedeutet die neue EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 zur Kennzeichnung der Produkte und die PPWR – Verordnung (EU) 2025/40 zur Unbedenklichkeit von Verpackungen?

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Ab 27. September 2026 tritt die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 zur Kennzeichnung der Produkte durch Begriffe, wie z.B. Fair Trade oder Direct Trade oder Bio in Kraft, sowie die Richtlienie PPWR über die Unbedenklichkeit verwendeter Verpackungen, was schon im Ursprung des Kaffees nachzuweisen ist, also schon beim Import des Rohkaffees, bevor er in der Rösterei ankommt. Sie tritt schon ab 12. August 2026 in Kraft.

Inwieweit betrifft das unsere Produkte und deren Kennzeichnung? Wir überprüfen und überarbeiten ggf. unsere Verpackungen. Da wir in der Vergangenheit auf Aussagen wie „Fairer Handel“ oder „Direct Trade“ verzichtet haben, oder auch nicht bewusst versucht haben, sogenanntes „green washing“ zu betreiben, sehen wir zum jetzigen Zeitpunkt keinen Handlungsbedarf.

Anders sieht es mit der Unbedenklichkeit bei den von uns verwendeten oder erhaltenen Verpackungen aus. Hier sind wir auf die Dokumentation der Hersteller oder in-Verkehrbringer der Verpackungen angewiesen.

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